Allgemeine Geschäftsbedingungen der Your Home Immobilien GmbH
1. Maklerprovision/Honorar
Der Provisionsanspruch der Your Home Immobilien GmbH entsteht durch den Nachweis zum Vertragsabschluss über eine Kauf- oder Mietgelegenheit. Die Immobilie, Grundstück, Teileigentum oder Mietfläche gilt bereits als nachgewiesen, wenn der Kunde sich hierzu Informationen, Exposés, Adressen oder weitere Unterlagen anfordert und nicht unverzüglich auf Vorkenntnis hinweist oder wenn der Kunde die Maklerdienstleistungen in Anspruch nimmt, z. B. durch eine Besichtigung.
2. Fälligkeit der Maklerprovision
Die Provision ist fällig bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 21 Tagen zu zahlen. Die Maklerprovision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Provisionssätze
Gewerbemietflächen (Büro, Industrie, Lager, Einzelhandel, Gastronomie)
Bei Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages wird eine Maklerprovision in Höhe von 3 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. fällig. Bei Staffelmietverträgen ist die gewichtete Durchschnittsmiete ausschlaggebend. Inkludiert wird ebenfalls die Miete für eventuelle PKW-Stellplätze, Garagen oder sonstige Zusatzflächen, welche im Vertrag aufgeführt werden.
Kaufobjekte
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ist die Provision verdient und fällig mit der notariellen Beurkundung und beträgt 6% vom vereinbarten Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ab dem 23.12.2020 gilt das Bestellerprinzip auch für diese Kaufobjekte. Das heißt, der Auftraggeber zahlt unser Honorar. Aufgrund der Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer ist die Provision hälftig zu teilen. Für den Verkäufer sowie auch den Käufer fallen jeweils 3 % inkl. MwSt. Maklerhonorar an.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und sonstige Kapitalanlagen ist die Provision verdient und fällig mit der notariellen Beurkundung und beträgt 6% vom vereinbarten Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Mietwohnungen
Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages ist eine Maklerprovision in Höhe von 2 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Hier findet das Besteller Prinzip Anwendung!
Individualvereinbarungen
Individuelle Absprachen über die Höhe der Maklerprovision sind gesondert zu vereinbaren und schriftlich fest zu halten.
4. Weitergabeverbot
Alle Informationen, die der Kunde von der Your Home Immobilien GmbH erhält, sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, und schließt der Dritte oder eine andere Person, die vom Dritten Informationen bekam, einen Vertrag über die nachgewiesene Vertragsgelegenheit ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten.
5. Doppeltätigkeit
Die Your Home Immobilien GmbH kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer und genauso für den Vermieter als auch für den Mieter tätig werden.
6. Haftung
Die Your Home Immobilien GmbH weist darauf hin, dass sämtliche die Vertragsgelegenheit betreffenden Informationen vom Auftraggeber stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit überprüft worden sind. Für die Richtigkeit dieser Informationen wird von der Your Home Immobilien keine Haftung übernommen.
Die Haftung der Your Home Immobilien GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
7. Ersatz- und Folgegeschäfte
Bei einem Ersatz oder Folgegeschäft entsteht ebenfalls ein Honoraranspruch für die Your Home Immobilien GmbH. Dies ist der Fall, wenn zwischen den Vertragsparteien weitere Verträge abgeschlossen werden, die im wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit der Your Home Immobilien stehen. Solche Ersatzgeschäfte liegen z, B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
8. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
9. Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche Wiesbaden.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.